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Grundlagen

Interessengemeinschaft Mittelstand e.V.

Die Interessengemeinschaft Mittelstand e.V. ermöglicht für mittelständische Betriebe soziale Bedingungen, die sonst nur Industriebetriebe mit entsprechend höherer Beschäftigtenzahl bieten. 

Grundlage der Interessengemeinschaft Mittelstand e.V.

Die Interessengemeinschaft Mittelstand e.V. wurde mit dem Ziel gegründet, in der betrieblichen Altersversorgung für die mittelständischen Betriebe die gleichen sozialen Bedingungen zu schaffen, die für die Industriebetriebe mit entsprechend höherer Beschäftigtenzahl gelten. 
Nur sie konnten ihren Angestellten amtlich genehmigt günstigere Versicherungskonditionen für eine betriebliche Altersversorgung und anderen Vorsorgebedarf anbieten. 

  • Durch die Gründung der Interessengemeinschaft Mittelstand e.V. haben auch mittelständische Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten die Möglichkeit, eine vergünstigte zusätzliche Altersversorgung einzurichten. 
  • Die Interessengemeinschaft Mittelstand e.V. ist so angelegt, dass dabei das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit allen vorgesehenen staatlichen Förderungsmitteln angewandt werden kann. Das sog. Begünstigungsverbot ist hier aufgehoben. 

Voraussetzungen: 
Durch einen Kollektiv(rahmen)vertrag wird eine feste Grundlage für die kollektive Gestaltung und Behandlung der einzelnen Versicherungsverhältnisse gelegt.